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Bürgerbüro und Meldestelle



Vor geraumer Zeit wurde im Rathaus der Stadt Laage das Bürgerbüro in Betrieb genommen. Ziel ist es, eine gewisse Leistungspalette für die Bürger der Stadt auch außerhalb der sonst üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung anzubieten, wobei die Übertragung schrittweise erfolgen wird.

Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Laage:

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 13:00 Uhr

Es wird folgender Leistungskatalog angeboten:

1. Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

  • Meldebehördliche Angelegenheiten
  • Gewerbliche Angelegenheiten
    • Ausgabe von Unterlagen für Gewerbeanmeldungen
    • Entgegennahme und Vorprüfung der Anträge außerhalb der Öffnungszeiten des Fachamtes
    • gewerbliche Abmeldung
    • Ausgabe von Unterlagen , Entgegennahme und Vorprüfung der Anträge für Fischereischeine
    • Ausgabe von Fischereimarken
    • Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen auf Sondernutzung einschl. Vorprüfung
    • Bearbeitung Brauchtums- und Lagerfeuer
  • Fundbüro

2. Soziale Angelegenheiten

  • Wohngeld
    • Ausgabe von Antragsformularen
    • Entgegennahme der Antragsunterlagen außerhalb der Öffnungszeiten des Fachamtes
    • Information zu Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

3. Angelegenheiten des Kassen-, Kämmerei- und Steuerwesens

  • Ausgabevordrucke Einzugsermächtigung
  • Entgegennahme von Veränderungsmeldungen z.B. Bankverbindung, Steuersachen

4. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten

  • Auskünfte zu Gebühren-, Abgaben- und Steuersatzungen
  • Beglaubigungen, außer solche, die per Gesetz besonderen Stellen zugewiesen sind
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Hinweisen aus der Bevölkerung
  • Allgemeine Informationen zum Fremdenverkehr
  • Beratung hinsichtlich der Zuständigkeit von Versorgungsunternehmen (WAZ, WEMAG, Hans-Gas u.a.)
  • Annahme von Widersprüchen zur Niederschrift
  • Poststelle/Telefonzentrale

Sofern weitere Aufgaben übertragen werden, erfolgt eine entsprechende Information im Bekanntmachungsblatt.